llgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Fahrausweise und Tickets, die von Télé-Villars-Gryon-Diablerets SA und MountainCart Villars Sàrl (gemeinsam bezeichnet als: TVGD) verkauft werden, sowie für Inhaber des Magic Pass, soweit die Bestimmungen dieser AGB auf sie anwendbar sind.
1.2 Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, die Tickets oder Abonnemente kauft oder eine Dienstleistung von TVGD nutzt. Der Kunde erklärt, diese AGB zu akzeptieren, die er vor der Nutzung der angebotenen Dienstleistungen sorgfältig zu lesen hat. Bei Fragen wendet sich der Kunde an den Kundendienst von TVGD.
1.3 Die Bestimmungen zum Datenschutz sowie die Nutzungsbedingungen der Website und der mobilen App sind gegebenenfalls ebenfalls anwendbar.
1.4 Sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, sind Inhaber des Magic Pass an die von Magic Mountains Cooperation erlassenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen gebunden, für welche TVGD jegliche Haftung ausschliesst. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der entsprechenden Website «magicpass.ch» eingesehen werden.
2. Leistungen und Aktivitäten
TVGD bietet je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen folgende Leistungen und Aktivitäten an:
- Zugang und Beförderung auf den eigenen Sport- oder Freizeit-Seilbahnanlagen;
- Skipässe (Tages-, Saison- und Mehrtagespässe);
- Fussgänger-, Mountainbike- oder Schlittelpässe (Bergfahrt, Hin- und Rückfahrt, Tageskarte, Mehrtageskarte);
- Pauschalangebote mit Unterkunft und/oder Verpflegung und/oder Transport und/oder Aktivitäten;
- Gastronomieleistungen in sämtlichen Betrieben, die von TVGD oder ihren Tochtergesellschaften gehalten oder betrieben werden;
- Aktivitäten in den Snowparks;
- Freizeit- oder Sportaktivitäten, einschliesslich Materialvermietung;
- sämtliche Neben- und Zusatzleistungen im Zusammenhang mit den oben genannten Dienstleistungen.
3. Preise
Die unter Ziffer 2 angebotenen Leistungen und Aktivitäten sind kostenpflichtig. Ihre Preise können jederzeit geändert werden und entsprechen den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung angegebenen Preisen. Die Tarife für Mehrtages-Fahrausweise sind degressiv; bei Schliessung der Anlagen aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich von TVGD liegen, erfolgt keine Rückerstattung.
Der Wechselkurs für Zahlungen in Fremdwährungen wird von TVGD festgelegt.
Bei Online-Zahlungen oder Zahlungen per Kreditkarte werden ein allfälliger Wechselkurs sowie allfällige Umrechnungsgebühren vom Zahlungsdienstleister festgelegt.
4. Tickets und Abonnemente
Der Kauf und die Nutzung eines Fahrausweises erfordern einen gültigen Datenträger. Tickets und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar, auch nicht unentgeltlich. Im Betrugsfall (z. B. Nutzung eines Tickets einer Drittperson) wird eine Mindeststrafe von CHF 200.– erhoben. Missbräuchlich verwendete Tickets und Abonnemente werden ohne Rückerstattung eingezogen. Dieselbe Bestimmung gilt für Tickets, die zu einem anderen als dem vorgesehenen Zweck verwendet werden.
4.1 Gültigkeit
Tickets und Abonnemente sind nur während der veröffentlichten Betriebszeiten gültig. Sie gelten nicht bei Sonderveranstaltungen oder ausserhalb der Betriebszeiten.
Gültige Tickets, Abonnemente und Magic Passes berechtigen zur kostenlosen Nutzung sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel der TPC (Zug und Bus) auf den Plateaus von Villars-Gryon und Les Diablerets sowie des Touristenzuges zwischen Villars und Bretaye, sofern das TVGD-Abonnement oder der Magic Pass am selben Tag genutzt wird.
4.2 Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets erfolgt keine Rückerstattung. Ein Ersatz kann nur ausgestellt werden, wenn der Kassenbeleg vorgelegt werden kann. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 erhoben.
4.3 Rückerstattung
4.3.1 Krankheit oder Unfall
Bei Krankheit oder Unfall des Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4.3.2 Schlechtes Wetter oder andere Fälle höherer Gewalt
Schlechtes Wetter oder ein anderer Fall höherer Gewalt begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.
4.3.3 Betriebsunterbruch
Ein vollständiger oder teilweiser Betriebsunterbruch begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung. Der Betrieb kann aus Sicherheitsgründen, abhängig von Schnee- und Wetterverhältnissen oder im Falle einer Gesundheitskrise eingestellt werden. Seilbahnen unterstehen dem schweizerischen Transportrecht.
4.3.4 Pistenschliessung
Die Schliessung von Pisten begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung, ungeachtet des Grundes der Schliessung.
4.3.5 Unerwartete Abreise
Eine unerwartete Abreise des Kunden begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.
5. Geschenkgutscheine
Der Kunde kann Geschenkgutscheine an den Verkaufsstellen von TVGD erwerben. Diese sind übertragbar und können Dritten geschenkt werden. Sie werden nicht bar zurückerstattet, sind nicht verzinslich und gelten gemäss den darauf angegebenen Bedingungen ab Kaufdatum, wobei die Auftragsbestätigung massgebend ist.
6. Freizeitaktivitäten
Mit der Teilnahme an der Aktivität akzeptiert der Kunde, dass diese gewisse Risiken birgt, und verzichtet im Falle eines mit der Aktivität verbundenen Unfalls auf jegliche Ansprüche oder Schadenersatzklagen gegen TVGD.
Im Rahmen der von TVGD angebotenen Freizeitaktivitäten ist der Kunde oder Inhaber des Magic Pass verpflichtet, die Nutzungsanweisungen zu befolgen und gegebenenfalls aktiv am Sicherheitsbriefing teilzunehmen.
Der Kunde oder Inhaber des Magic Pass muss in der Lage sein, die erteilten Anweisungen zu verstehen oder sie sich übersetzen zu lassen. Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde oder Inhaber des Magic Pass das Personal von TVGD informieren und gegebenenfalls auf die Aktivität verzichten.
Der Kunde oder Inhaber des Magic Pass darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Substanzen stehen, welche seine körperlichen und/oder psychischen Fähigkeiten beeinträchtigen können.
Das Personal von TVGD ist berechtigt, jede Person von der Aktivität auszuschliessen, die die Nutzungs- oder Sicherheitsanweisungen nicht einhält und/oder deren körperlicher oder psychischer Zustand mit der vorgesehenen Aktivität nicht vereinbar ist.
TVGD lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls ab, der auf die Nichteinhaltung der Sicherheits- und Nutzungsregeln zurückzuführen ist.
7. Materialvermietung
Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Material in dem Zustand zurückzugeben, in dem TVGD es ihm übergeben hat.
Der Kunde haftet für gemietete Gegenstände (Verlust, Diebstahl, Beschädigung) und verpflichtet sich zur Zahlung der Ersatzkosten (Material) und/oder Reparaturkosten (Arbeitsaufwand). Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zulasten von TVGD.
TVGD lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls ab, der direkt oder indirekt mit dem gemieteten Material während der gesamten Mietdauer zusammenhängt.
8. Rettungsdienst
Bei einem Unfall im Skigebiet, der vom Rettungsdienst von TVGD betreut wird, wird der Einsatz nach Dauer, eingesetzten Ressourcen und erforderlichen Mitteln für die Hilfeleistung oder Rettung verrechnet. Dem Kunden oder Inhaber des Magic Pass wird ein Mindestbetrag von CHF 200.– in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (zum Beispiel Arzt, Helikopter, Ambulanz, Transport ausserhalb des Gebiets) werden separat verrechnet und bleiben zulasten des Kunden oder Inhabers des Magic Pass.
9. Nutzungsbedingungen der Seilbahnanlagen und Verhalten der Fahrgäste (Auszug aus der Norm SN EN 12397:2017), anwendbar auf Kunden und Inhaber des Magic Pass
Fahrgäste müssen sich so verhalten, dass sie weder ihre eigene Sicherheit noch die Sicherheit anderer Personen, der Anlage oder der Umwelt gefährden. Sie dürfen den Betriebsablauf in keiner Weise behindern. Sie müssen sich entsprechend der Art der benutzten Anlage angemessen verhalten. Der Fahrausweis kann bei unangemessenem Verhalten entzogen werden, insbesondere bei Nichteinhaltung der nachstehenden Regeln:
9.1 Grundregeln:
- Die für sie bestimmten Anweisungen und Hinweise strikt befolgen, die ihnen in der Regel durch Schilder mit Symbolen (Piktogrammen) oder durch das Personal von TVGD zur Kenntnis gebracht werden.
- Nur jene Teile der Anlagen und Betriebsräume betreten, die ihnen gemäss Beschilderung zugänglich sind.
- Den angegebenen Wegen folgen und nur an den dafür vorgesehenen Stellen ein- und aussteigen.
- Kein Schaukeln der Fahrzeuge oder Gehänge verursachen.
- Keine Gegenstände aus dem Fahrzeug halten oder nach draussen werfen.
- Nach Abschluss der Fahrt den für den Ausstieg vorgesehenen Bereich unverzüglich in der durch Schilder angegebenen Richtung verlassen.
- In Stationen und auf der Strecke nicht rauchen.
- Keinesfalls versuchen, die Anlage in Betrieb zu setzen.
- Stoppeinrichtungen nicht missbräuchlich betätigen.
- Die Anlage nicht beschädigen oder verschmutzen;
- Den ordnungsgemässen Betrieb der Anlage nicht behindern.
9.2 Besondere Regeln für die Benutzung von Gondelbahnen:
- Die Türen nicht betätigen und deren Funktion nicht behindern.
- Auf der Sitzbank sitzen bleiben, wenn die Beförderung sitzend erfolgt.
- Keine Schaukelbewegungen der Gondel verursachen.
- Sich nicht an die Fensterscheiben lehnen.
- Den Einstiegsbereich nur in Anwesenheit des Personals betreten und einsteigen, ausser wenn dessen Anwesenheit nicht vorgeschrieben ist.
9.3 Besondere Regeln für die Benutzung von Sesselliften:
- Auf Sesselliften und Gondelbahnen dürfen Kinder mit einer Körpergrösse unter 1,25 m nur auf einem Sitz befördert werden, wenn sie begleitet werden. Die Begleitperson muss in der Lage sein, den mitreisenden Kindern die notwendige Hilfe zu leisten.
- Die Beförderung von Skifahrern und Fussgängern auf demselben Sitz ist verboten, mit Ausnahme der Beförderung begleiteter Personen mit Behinderung unter den in Ziffer 6.2.2 der Norm SN EN 12397 vorgesehenen Bedingungen.
- Fahrgäste dürfen den Einstiegsbereich nur in Anwesenheit des Betriebspersonals betreten und einsteigen. Personen, die beim Ein- oder Aussteigen Hilfe wünschen, müssen dies dem Betriebspersonal ausdrücklich mitteilen.
- Vor dem Betreten des Startbereichs müssen die Hände aus den Schlaufen der Skistöcke genommen werden.
- Es darf kein Rucksack auf dem Rücken getragen werden; je nach Grösse ist er entweder vor dem Fahrgast oder neben ihm zu platzieren.
- Taktung und Kapazität der Fahrzeuge sind einzuhalten.
- Bei fehlerhaftem Einstieg nicht versuchen, sich festzuhalten, sondern sofort loslassen.
- Fahrgäste müssen den Sicherheitsbügel gemäss Beschilderung schliessen und öffnen und Rücksicht auf die anderen Personen nehmen, die auf demselben Sessel Platz genommen haben. Es ist verboten, vom Sessel zu springen, auch bei längerem Stillstand der Anlage.
- Erfolgt die Beförderung mit angeschnallten Skiern, sind die Ski parallel in Fahrtrichtung zu halten, mit den Spitzen nach oben und gegebenenfalls auf der Fussstütze aufgelegt.
- Vor dem Ausstieg müssen sich die Fahrgäste vergewissern, dass sie nicht am Sessel hängen geblieben sind.
- Bei Nichtausstieg an der Ankunft müssen die Fahrgäste auf dem Sessel bleiben und die Anweisungen des Personals an der Bergstation abwarten.
9.4 Besondere Regeln für die Benutzung von Skiliften:
- Die Beförderung eines Erwachsenen und eines Kindes auf demselben Gehänge ist zulässig, wenn das Kind auf seinen Skiern gleitet.
- Vor dem Betreten des Startbereichs sind die Skistöcke in einer Hand zu halten, wobei die Schlaufen frei sein müssen, mit Ausnahme der Beförderung begleiteter Personen mit Behinderung unter den in Ziffer 6.2.2 der Norm SN EN 12397 vorgesehenen Bedingungen.
- Während der Fahrt nicht ohne Grund von der Aufstiegsspur abweichen, nicht slalomfahren und das Gehänge nicht loslassen.
- Kein Gehänge auf der Strecke ergreifen; bei einem Sturz das Gehänge loslassen und die Aufstiegsspur so schnell wie möglich verlassen.
- Am Ziel das Gehänge an der angegebenen Stelle loslassen, ohne es wegzuwerfen, und sich unverzüglich in der ausgeschilderten Richtung entfernen.
- Es ist verboten, die Aufstiegsspur als Abfahrtspiste zu benutzen.
- Es ist verboten, die Aufstiegsspur ausserhalb der dafür vorgesehenen Stellen zu überqueren.
10. Nutzungsbedingungen der Skipisten
Der Kunde und der Inhaber des Magic Pass müssen die Markierungen entlang der Ränder der gesicherten Pisten beachten und einhalten.
Die Pisten sind ausserhalb der Betriebszeiten der Seilbahnanlagen geschlossen und dann nicht gegen Gefahren wie Lawinenauslösungen oder Pistenfahrzeuge mit Winde oder Fräse gesichert.
Der Pisten- und Rettungsdienst überwacht und kontrolliert nur markierte und geöffnete Pisten.
TVGD lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls ab, der ausserhalb der Betriebszeiten der Seilbahnanlagen und/oder ausserhalb der markierten Pisten und/oder auf für Benutzer geschlossenen Pisten eintritt.
Der Transport von Kindern in Rückentragen ist verboten.
11. Haustiere
Haustiere sind auf den Seilbahnanlagen erlaubt, sofern sie an der Leine geführt werden und nicht geeignet sind, die Sicherheit, den Komfort oder die Ruhe anderer Benutzer zu beeinträchtigen.
Haustiere sind hingegen auf Skipisten, Mountainbike-Strecken sowie MountainCart-Strecken streng verboten.
12. FIS-Verhaltensregeln
Die 10 FIS-Verhaltensregeln gelten für alle Schneesportler:
(https://www.seilbahnen.org/fr/themes/conseils-sports-hiver-ete/regles-conduite-fis)
Achtung: Die Nichteinhaltung dieser Regeln sowie die Nichtbeachtung von Signalen, Absperrungen und Anweisungen oder das Befahren lawinengefährdeter Pisten kann zur Einziehung oder Annullierung von Tickets, Fahrausweisen und Abonnementen ohne Rückerstattung führen.
13. Nutzungsbedingungen der MountainCarts
Das Mindestalter für die Nutzung eines MountainCart beträgt 12 Jahre und die Mindestgrösse 140 cm. Kinder, die zum Zeitpunkt der Miete unter 16 Jahre alt sind, müssen zwingend von einem Erwachsenen begleitet werden.
Das maximal zulässige Gewicht für die Nutzung eines MountainCart beträgt 110 kg.
Der Benutzer ist verpflichtet, ausschliesslich der offiziellen MountainCart-Strecke zu folgen, die durch eine besondere Beschilderung gekennzeichnet ist (Piste des Bouquetins). Die Nutzung anderer Routen ist streng verboten. Fussgänger haben in jeder Situation Vorrang.
Die Mietdauer eines MountainCart pro Session beträgt 1 Stunde und 15 Minuten. Der Benutzer ist verpflichtet, diese Frist einzuhalten und den Kundendienst im Falle einer Verspätung zu informieren.
14. Reservierung – Annullierung / Reduktion der Teilnehmerzahl
TVGD muss so früh wie möglich und schriftlich über jede Änderung einer bestätigten Reservierung informiert werden.
Die Teilnehmerzahl muss TVGD so bald wie möglich, spätestens jedoch 2 Werktage vor der Veranstaltung oder dem Datum der Leistung mitgeteilt werden.
Jede Annullierung oder Reduktion der Teilnehmerzahl:
- die weniger als zwei Werktage vor der Veranstaltung oder dem Datum der Leistung erfolgt, führt zu einer Verrechnung von 50 %;
- die weniger als einen Werktag vor der Veranstaltung oder dem Datum der Leistung erfolgt, führt zu einer Verrechnung von 100 %.
15. Widerrufsrecht
Sobald die Bestellung durch Zahlung abgeschlossen ist, kann der Kunde sie nicht mehr widerrufen.
16. Haftung
Die Teilnahme an den von TVGD angebotenen Aktivitäten birgt ein inhärentes Unfallrisiko. Durch seine Teilnahme erkennt der Kunde oder Inhaber des Magic Pass ein solches Risiko an. Er ist dafür verantwortlich, jede zweckmässige Versicherungsdeckung abzuschliessen; allfällige Evakuierungskosten gehen zu seinen Lasten.
TVGD bemüht sich, einen sicheren Service anzubieten, kann jedoch nicht für Personenschäden oder Unfälle haftbar gemacht werden, die auf die Nichteinhaltung von Sicherheitsprotokollen zurückzuführen sind.
Die Haftung von TVGD ist bei unangemessenem Verhalten des Kunden oder Inhabers des Magic Pass vollständig ausgeschlossen.
Der Kunde oder Inhaber des Magic Pass, der eine Anlage von TVGD beschädigt oder verschmutzt, ist verpflichtet, die Reparatur- und Reinigungskosten zu tragen. Vorsätzlich verursachte Schäden werden verfolgt.
TVGD lehnt jede Haftung bei Verlust von Gegenständen ab, die dem Kunden oder Inhaber des Magic Pass gehören.
Jegliche Haftung von TVGD, ihrem Personal, ihren Hilfspersonen und mit ihr verbundenen Gesellschaften ist vorbehaltlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
17. Vorbehalt zivil- und strafrechtlicher Normen
Diese AGB lassen zivil- oder strafrechtliche Normen unberührt, die ebenfalls zur Anwendung gelangen können.
18. Änderungen der AGB
TVGD behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern; sie treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website von TVGD in Kraft, wo sie dauerhaft eingesehen werden können.
19. Datenschutz und Vertraulichkeit
TVGD bearbeitet personenbezogene Daten gemäss den für sie geltenden Gesetzen. Der Kauf von Leistungen setzt die Zustimmung zur Erhebung und Bearbeitung personenbezogener Informationen gemäss unserer «Datenschutzerklärung» voraus, die jederzeit auf unserer Website eingesehen werden kann.
Zum Schutz der Reisenden und Kunden, des Betriebs und der Infrastruktur setzt TVGD ein Videoüberwachungssystem gemäss der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-öV) ein.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Im Streitfall sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Waadt, Schweiz, zuständig.
21. Kontaktangaben
Télé-Villars-Gryon-Diablerets SA Avenue centrale 120, 1884 Villars-sur-Ollon
Tel.: +41 (0)24 495 81 13 | E-Mail: info@tvgd.ch | Website: www.tvgd.ch
Version 2025-3; Villars-sur-Ollon, 11.08.2025